Leasingrecht
Trotz des fast über fünfzigjährigen Bestehens von Leasing in Deutschland, existiert zwischenzeitlich weder ein speziell in sich geschlossener Rechtsrahmen sowie eine klare gesetzliche Definition von Leasing.
In erheblichem Maße folgt Leasing jedoch dem Mietrecht im BGB, wobei die Rechtsprechung gestaltend tätig war. Ähnliches gilt für das Steuerrecht. Wesentliche juristische Begriffe sind in diesem Zusammenhang die Voll- und die Teilamortisation.
Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert die Ausgestaltung von Leasing-Verträgen, insbesondere bei der steuer-, bilanz und zivilrechtlich ein höchstmaß an Know-How.
Dank unserer jahrelangen Erfahrung, sind wir in der Lage alle Feinheiten des Leasings zu beherrschen und unseren Kunden immer die optimale Lösung zu erarbeiten.